Terminabsagen werden bis 24 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins berücksichtigt, um eine zuverlässige Planung in meiner Praxis zu gewährleisten. Bei kurzfristigeren Terminabsagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe berechnet. Von dieser Vergütung wird abgesehen, sollte die verbleibende Zeit einem anderen Patienten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können, oder es sich um einen Unfall oder eine andere schwere spontan aufgetretene Verhinderung handeln.
Ich arbeite frei praktizierend. Daher werden die Kosten in der Regel *nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt nach der Sitzung und ist in bar oder über Kartenzahlung zu begleichen.
*Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten von Heilpraktikern.
*Eine Kostenübernahme für Psychotherapie ist auch über geseztliche Krankenversicherungen möglich, insofern eine längere Wartezeit von 3 Monaten für eine verordnete Psychotherapie ansteht (Wartezeiten müssen der gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen werden). Grundlage ist hierfür die sogenannte „Kostenerstattung“, die im § 13 Abs. 3 des 5. Sozialgesetzbuches festgelegt ist.
Paartherapie – Paarberatung – Paarcoaching -Beziehungsproblematiken – Lebensberatung – Selbstwertcoaching usw. werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da diese keinen Krankheitswert darstellen.